Steuerpflicht für Rentner
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehören zu den "sonstigen Einkünften" im Sinne des Einkommensteuerrechts; sie sind damit steuerpflichtig.
Besteuerung bis zum 31.12.2004
Bis zum 31.12.2004 waren die Renten dabei nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem so genannten "Ertragsanteil" steuerpflichtig. Die Höhe dieses Ertragsanteils richtet sich nach dem Lebensalter des Rentners bei Beginn der Rente. In der Mehrzahl der Fälle war keine Einkommensteuer zu zahlen. Bezog der Rentner oder sein Ehegatte aber außer der Rente weitere Einkünfte, so war es möglich, dass Steuern gezahlt werden mussten.
Besteuerung seit 01.01.2005 (Alterseinkünftegesetz)
Zum 01.01.2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz erfüllt der Gesetzgeber zum einen die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes, die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Leibrenten (z.B. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung) zu beseitigen. Zum anderen soll das Besteuerungssystem einfacher und transparenter werden, damit die zusätzliche private Altersvorsorge unterstützt wird.
Die steuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen soll über einen Zeitraum von 35 Jahren schrittweise nachgelagert geschehen. Das heißt: Die Beiträge für den Aufbau einer Altersversorgung werden steuerlich freigestellt, darauf beruhende Alterseinkünfte entsprechend versteuert. Dies entspricht dem Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Außerdem stehen durch die Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen weitere Mittel für den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung zur Verfügung.
Seit 1.1.2005 sind 50 Prozent einer Rente steuerpflichtig. Das betrifft sowohl die im Jahr 2005 zugehenden als auch die bis dahin bereits bewilligten Renten...>>>