Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, z. B. im Zusammenhang mit
- dem Lohnsteuerjahresausgleich
- der Einkommensteuererklärung
- Schenkungssteuern, Erbschaftssteuern, Kfz-Steuern
- Zöllen
- Gebühren und Abgaben
Wichtig:
Steuerbußgeldverfahren gehören zum Bereich Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Dort besteht auch schon außergerichtlich Versicherungsschutz.