Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, z. B. im Zusammenhang mit
  • dem Lohnsteuerjahresausgleich
  • der Einkommensteuererklärung
  • Schenkungssteuern, Erbschaftssteuern, Kfz-Steuern
  • Zöllen
  • Gebühren und Abgaben
Wichtig:
Steuerbußgeldverfahren gehören zum Bereich Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Dort besteht auch schon außergerichtlich Versicherungsschutz.