Staatliche Grundsicherung im Alter
2003 hat der Gesetzgeber die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingeführt, die auf dem so genannten Grundsicherungsgesetz (GSiG) beruht. Dieses Sozialleistungsgesetz soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen sicherstellen, die wegen Alters oder voller dauerhafter Erwerbsminderung aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen.