Sonderausgaben

Sonderausgaben sind in 10 Einkommensteuergesetz geregelt. Sie werden unterteilt in:

a) unbeschränkt abzugsfähige Ausgaben
  • Gezahlte Kirchensteuer
  • Renten und dauernde Lasten

b) beschränkt abzugsfähige Ausgaben
  • Altersvorsorgeaufwendungen
    • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
    • Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen
    • Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
    • Beiträge zu privaten Basisrenten ("Rürup"-Rente)
  • Sonstige Vorsorgeaufwendungen
    • Beiträge zur Krankenversicherung
    • Beiträge zur Pflegeversicherung
    • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
    • Beiträge zur Unfallversicherung
    • Beiträge zur Haftpflichtversicherung
    • Beiträge zur (selbständigen) Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Beiträge zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen
    • Beiträge zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall der 3. Schicht (Schichten der Altersvorsorge) mit Abschluss vor dem 01.01.2005
    Der steuerliche Abzug der Vorsorgeaufwendungen wurde mit dem Alterseinkünftegesetz ab 01.01.2005 neu geregelt.