Sonderausgaben sind in
10 Einkommensteuergesetz geregelt. Sie werden unterteilt in:
a) unbeschränkt abzugsfähige Ausgaben
- Gezahlte Kirchensteuer
- Renten und dauernde Lasten
b) beschränkt abzugsfähige Ausgaben
- Altersvorsorgeaufwendungen
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen
- Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
- Beiträge zu privaten Basisrenten ("Rürup"-Rente)
- Sonstige Vorsorgeaufwendungen
- Beiträge zur Krankenversicherung
- Beiträge zur Pflegeversicherung
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
- Beiträge zur Unfallversicherung
- Beiträge zur Haftpflichtversicherung
- Beiträge zur (selbständigen) Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
- Beiträge zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen
- Beiträge zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall der 3. Schicht (Schichten der Altersvorsorge) mit Abschluss vor dem 01.01.2005
Der steuerliche Abzug der Vorsorgeaufwendungen wurde mit dem Alterseinkünftegesetz ab 01.01.2005 neu geregelt.