Softwareversicherung

Im Rahmen der Softwareversicherung werden nachteilige Veränderungen oder Verluste versicherter Daten und Programme entschädigt, die durch Sachschäden (Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung des Datenträgers) gemäß der Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE) entstanden sind. Darüber hinaus wird auch ohne Sachschaden (bis 50 % der Versicherungssumme) am Datenträger Entschädigung geleistet bei Schäden durch:
  • Störung oder Ausfall der Datenverarbeitungsanlage, der Datenfernübertragungs-einrichtungen und -leitungen, der Stromversorgung oder der Klimaanlage
  • Bedienungsfehler (z.B. falscher Einsatz von Datenträgern, falsche Befehlseingabe
  • Über- oder Unterspannung (einschl. Blitzeinwirkung)
  • elektrostatische Aufladung, elektromagnetische Störung
  • höhere Gewalt