Hierbei handelt es sich um eine sofort beginnende Rente gegen Zahlung eines Einmalbeitrages. Die Rente wird bis zum Tod der versicherten Person, mindestens bis zum Ablauf einer eventuell vereinbarten Garantiezeit und höchstens bis zum Ablauf der vereinbarten Rentenzahlungsdauer gezahlt. Die Rente wird nur mit dem niedrigen Ertragsanteil besteuert (nach 55
Abs. 2
EStDV).