Schadenersatz-Rechtsschutz

Für die Durchsetzung - nicht für die Abwehr - gesetzlicher Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger bei erlittenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, z. B. nach einem Verkehrsunfall.
  • Kfz-Reparaturkosten, Abschleppkosten, Leihwagenkosten oder Nutzungsausfallersatz
  • Schmerzensgeld, Arzt- und Krankenhauskosten
  • Verdienstausfall, Rentenzahlungen (Gewinn- oder Umsatzverlust)