Für die Durchsetzung - nicht für die Abwehr - gesetzlicher Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger bei erlittenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, z. B. nach einem Verkehrsunfall.
- Kfz-Reparaturkosten, Abschleppkosten, Leihwagenkosten oder Nutzungsausfallersatz
- Schmerzensgeld, Arzt- und Krankenhauskosten
- Verdienstausfall, Rentenzahlungen (Gewinn- oder Umsatzverlust)