Rücktritt
Im Rahmen von Lebens- und Rentenversicherungen berechtigen nicht angezeigte oder nicht richtig angegebene Erkrankungen das Versicherungsunternehmen innerhalb der ersten 3 Jahre nach Vertragsabschluß vom Vertrag zurückzutreten. Bei Eintritt des Versicherungsfalles während der ersten 3 Jahre kann das Versicherungsunternehmen auch noch nach Ablauf dieser Frist zurücktreten.