Rückdeckungsversicherung

Der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung ist die in der Praxis noch immer am weitesten verbreitete Form der Finanzierung einer Pensionszusage. Dazu wird vom Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben seines Mitarbeiters abgeschlossen, bei der der Arbeitgeber Beitragszahler und Bezugsberechtigter ist. Die Leistungen der Rückdeckungsversicherung werden dabei meistens so vereinbart, dass bei Eintritt des Versorgungsfalles aus der Pensionszusage (Tod, Berufsunfähigkeit, Erreichen der Altersgrenze) die benötigten Leistungen durch die Rückdeckungsversicherung zur Verfügung gestellt werden.