Risiko-Lebensversicherung

Die Versicherungssumme wird nur bei Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer fällig. Es wird für den Ablauf kein Kapital angespart.

Umtauschrecht:
Im Rahmen des Umtauschrechts kann der Versicherungsnehmer eine Risikolebensversicherung jederzeit innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre auf schriftlichen Antrag ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapital bildende Lebensversicherung oder in eine Rentenversicherung mit flexibler Todesfall-Leistung umtauschen.