Riester-Faktor (Altersvorsorgeaufwendungen)
In der Rentenanpassungsformel werden neben der Lohnentwicklung weitere Faktoren berücksichtigt, wie der Riester-Faktor.
Der Riester-Faktor begründet sich daraus, dass die deutschen Bürger das sinkende Rentenniveau durch privates Sparen mit der Riesterrente ausgleichen können. "Da dies eine Belastung der Erwerbstätigen bedeutet, müssen auch die Rentner Einschnitte hinnehmen", heißt es dazu von der Bundesregierung. Jede Rentenerhöhung wird durch den Riester-Faktor daher um 0,65 Prozentpunkte reduziert.
Der Riester-Faktor wurde in den Jahren 2008 und 2009 ausgesetzt und in 2010 wieder eingesetzt.