Rentengarantie
Im Mai 2009 wurde die Rentengarantie (Schutzklausel bei der Rentenanpassung) beschlossen. Diese Schutzklausel stellt sicher, dass bei rückläufigen Löhnen die Renten nicht sinken.
Die Rentengarantie führt aber dazu, dass die unterbliebenen Rentenminderungen mit anstehenden Rentenerhöhungen verrechnet werden. Dies führt unter Umständen dazu, dass mit weiteren „Nullrunden“ für die Rentner gerechnet werden muss.