Nach dem Rentenreformgesetz besteht die Rentenformel aus
drei Faktoren:
- den persönlichen Entgeltpunkten (PEP), die sich aus der Summe der jährlichen Entgeltpunkte und dem Zugangsfaktor ergeben
- dem Rentenartfaktor
- dem aktuellen Rentenwert
Das Ergebnis entspricht der monatlichen Rente (Brutto). Die Rentenhöhe reduziert sich
mindestens noch um den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.