Rentenformel

Nach dem Rentenreformgesetz besteht die Rentenformel aus
drei Faktoren:

  • den persönlichen Entgeltpunkten (PEP), die sich aus der Summe der jährlichen Entgeltpunkte und dem Zugangsfaktor ergeben
  • dem Rentenartfaktor
  • dem aktuellen Rentenwert

Das Ergebnis entspricht der monatlichen Rente (Brutto). Die Rentenhöhe reduziert sich mindestens noch um den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.