Rentenanpassungsformel

Die Höhe der gesetzlichen Renten wird regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres anhand der Rentenanpassungsformel neu berechnet und angepasst. In die Ermittlung der regelmäßigen Rentenanpassung fließen folgende Komponenten ein:
  • Lohnentwicklung
  • Veränderungen des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung
  • Riester-Faktor (Altersvorsorgeaufwendungen)
  • Nachhaltigkeitsfaktor
Eine rückläufige Lohnentwicklung könnte auch dazu führen, dass eine Kürzung der Rente erfolgen müsste, wie z. B. im Jahr 2010. Hier greift die Rentengarantie.