Die Höhe der gesetzlichen Renten wird regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres anhand der Rentenanpassungsformel neu berechnet und angepasst. In die Ermittlung der regelmäßigen Rentenanpassung fließen folgende Komponenten ein:
- Lohnentwicklung
- Veränderungen des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung
- Riester-Faktor (Altersvorsorgeaufwendungen)
- Nachhaltigkeitsfaktor
Eine rückläufige Lohnentwicklung könnte auch dazu führen, dass eine Kürzung der Rente erfolgen müsste, wie z. B. im Jahr 2010. Hier greift die Rentengarantie.