Das Renteneintrittsalter (Regelaltersgrenze) liegt bisher bei 65 Jahren. Die
Regelaltersgrenze wird ab dem 1.1.2012 beginnend mit dem Jahrgang 1947 auf das 67. Lebensjahr
angehoben. Somit können Versicherte, die ab 1964 geboren sind, die Regelaltersrente erst mit 67
Jahren in Anspruch nehmen.
Für den Anspruch müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Vollendung des 67. Lebensjahres
- Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren.
Ein Hinzuverdienst ist in beliebiger Höhe möglich.
Besonderen Vertrauensschutz bei der Anhebung der Regelaltersrente haben die Geburtsjahrgänge
bis 1954, wenn sie bereits vor dem 1.1.2007 verbindlich Altersteilzeit vereinbart haben. Für sie
verbleibt es bei der Regelaltersgrenze von 65 Jahren.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Mit Beginn der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze zum 1. Januar 2012 wird für
besonders langjährig Versicherte eine neue Altersrente eingeführt.
Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte haben Versicherte ab
dem Jahr 2012, wenn sie
- das 65. Lebensjahr vollendet haben
- 45 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten, Ersatzzeiten und Berücksichtigungszeiten für die
Wartezeit haben. Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld, werden bei der Wartzeit
von 45 Jahren nicht berücksichtigt.