Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (nicht im gewerblichen Rechtsschutz-Bereich)

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen des täglichen Lebens (einschließlich Versicherungsverträge) und aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen, z. B.
  • Mängelansprüche bei Kauf, Verkauf, Werkvertrag
  • Kfz-Kauf, Kfz-Reparatur- und Mietwagenstreitigkeiten
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Lebens-, Kranken-, Unfall- Hausrat oder Kraftfahrtversicherung
  • Ansprüche aus dem Reisevertragsrecht