Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

Die Absicherung für Miet- und Pachtverhältnisse, sonstige Nutzungsverhältnisse und dingliche Rechte, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.

Wer / was ist versichert:
  • Versicherungsnehmer in seiner jeweils angegebenen Eigenschaft als
    • Eigentümer
    • Vermieter
    • Verpächter
    • Mieter
    • Nutzungsberechtigter
      des bezeichneten Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles
Wichtig:
Der Eigentümer, Vermieter oder Verpächter muss alle Wohnungen/Einheiten seines Gebäudes oder Grundstückes - innerhalb eines Vertrages - absichern.

Versicherte Leistungsarten:
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz,
  • Steuer-Rechtschutz

In der R+V PrivatPolice sind alle vom Versicherungsnehmer, seinem Lebenspartner und den Kindern (volljährige Kindern nur bis zur Aufnahme der 1. Berufstätigkeit) privat selbstgenutzten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile (Eigentum und gemietet/gepachtet) inkl. der den Wohneinheiten zuzurechnenden Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze mitversichert.

Beispiel:
Versichert ist die Wohnung des VN, die Studentenwohnung der 20-jährigen Tochter und das Wochenendgrundstück.