Privat-Rechtsschutz für Selbständige

Für Selbständige und Freiberufler, die ihr privates Rechtsrisiko absichern wollen (ohne Kfz-Bereich)
  • mit oder ohne Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB) abschließbar.

Wer / was ist versichert:
  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatte oder Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft
  • minderjährige Kinder
  • volljährige, unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten Versicherungsschutz besteht für diese Personen im privaten wie auch - bei Arbeitnehmern - im beruflichen Bereich.
Wichtig:
Als selbständige Tätigkeit gilt eine solche mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10.000,- EUR bezogen auf das letzte Kalenderjahr.

Besondere Hinweise:
Der gesamte Verkehrsbereich ist nicht versichert. Absicherungsmöglichkeiten: Zusätzlicher Abschluss des Verkehrs-Rechtsschutzes für jedes Motor-Landfahrzeug oder Beantragung des Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzes für Selbständige.

Versicherte Leistungsarten:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Opfer-Rechtsschutz (im Privat-Bereich)
  • Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten