Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige mit Spezial-Straf-Rechtsschutz

Rechtsschutz-Spezial-Police für mittelständische Betriebe bis zu 100 Mitarbeiter.

Die Komplettlösung für die gewerblich und freiberuflich Tätigen mit besonderen Leistungsvorteilen in den Bereichen Firma - Privat - Fuhrpark - Immobilie - Spezial-Straf-Rechtsschutz. Versicherungssumme: 1.000.000 EUR

Wer / was ist versichert:

1. Firma
einschließlich des Spezial-Straf-Rechtsschutzes
  • versichert sind der Versicherungsnehmer / das Unternehmen und alle vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen (auch Familienangehörige) des Unternehmens
    Versicherungsschutz besteht in der Tätigkeit für das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen
  • Im Spezial-Straf-Rechtsschutz (wenn versichert) besteht Rechtsschutz für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfes der Verletzung einer Vorschrift des Strafrechts (einschließlich der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes), Ordnungswidrigkeitenrechts und Disziplinat- oder Standesrechts und zwar auch dann wenn ein ausschließlich vorsätzlich begehbares Vorgehen (z. B. Steuerhinterziehung oder Urkundenfälschung) vorgeworfen wird (erfolgt allerdings eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes, muss der Rechtsschutz entfallen).
    Übernommen werden z. B. auch über die gesetzlichen Gebührensätze hinausgehende Honorarvereinbarungen für Rechtsanwälte, Kosten für eine Firmenstellungnahme und für einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand.
2. Privat-Bereich

versichert sind
  • der Versicherungsnehmer / namentlich benannter Inhaber oder Geschäftsführer
  • Ehegatte oder der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer wohnende Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • volljährige, unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres (jedoch längstens, bis sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten).
Versicherungsschutz besteht für diese Personen im privaten - sowie bei Arbeitnehmern auch im beruflichen - Bereich.

3. Fuhrpark (Verkehrsbereich)

versichert sind
  • der Versicherungsnehmer / namentlich benannter Inhaber oder Geschäftsführer
  • Ehegatte oder in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer wohnende Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
    Versicherungsschutz besteht für diese Personen
    - mit allen auf sie zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen oder von diesen als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug vorübergehend gemieteten Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängern (Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht nur für Land-Motorfahrzeuge/ Anhänger
    - als Fahrer fremder Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft
  • versichert sind außerdem berechtigte Fahrer / berechtigte Insassen der versicherten Fahrzeuge
4. Immobilien-Bereich

versichert sind
  • der Versicherungsnehmer
    als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter aller in Deutschland gelegenen gewerblich selbstgenutzten Objekte.
  • der Versicherungsnehmer / namentlich benannte Inhaber oder Geschäftsführer / Ehegatte oder in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherten wohnende Lebenspartner, minderjährige Kinder, volljährige, unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres (letztere jedoch längstens, bis sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten) als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter aller in Deutschland gelegenen privat selbstgenutzten Objekten
Nicht mit dieser Rechtsschutzpolice versicherbare Betriebe: Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, genossenschaftliche Unternehmen, Personaleasingunternehmen, Unternehmen der Waffenerstellung.

Mit der Rechtsschutz-Kombi für Unternehmen des Straßenverkehrsgewerbes versicherbar:
Busunternehmen, Speditionen, Transportunternehmen, Fahrschulen, Tankstellen, Kfz-Handel und -Handwerk, Taxiunternehmen.