Für alle Lohn- und Gehaltsempfänger, die kein eigenes Kraftfahrzeug besitzen und auch keine fremden Fahrzeuge lenken - mit oder ohne Rechtschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken (29 RSB) abschließbar.
Wer / was ist versichert:
- Versicherungsnehmer
- Ehegatte oder Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft
- minderjährige Kinder
- volljährige, unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten
Versicherungsschutz besteht für diese Personen im privaten wie auch im beruflichen Bereich.
Besondere Hinweise:
Versicherungsnehmer und Ehegatte/Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft dürfen nicht selbständig/freiberuflich tätig sein. Als selbständig gilt eine Tätigkeit nicht, wenn ein Gesamtumsatz von weniger als 10.000,- EUR - bezogen auf das letzte Kalenderjahr - erzielt wird.
Wichtig:
Der gesamte Verkehrsbereich ist nicht versichert! Falls dieser mitversichert sein soll, empfiehlt sich der Abschluss des Paketes: Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige.
Versicherte Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Arbeits-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien und Erbrecht
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
(soweit versichert)
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Opfer-Rechtschutz (im Privat-Bereich)
- Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten