Neubauwert
In der Wohngebäudeversicherung ist der Neuwert der ortsübliche Neubauwert eines Gebäudes. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Wegen der seit Jahren zu beobachtenden Preisveränderungen im Baugewerbe empfiehlt sich der einfache Neuwert als Versicherungssumme nicht. Besser ist eine Versicherung zum gleitenden Neuwert. Bei der gleitenden Neuwertversicherung ist immer der ortsübliche Neubauwert zum Zeitpunkt des Schadeneintritts versichert.