Mietverlust

Die Mitversicherung von privatem Mietverlust infolge eines Versicherungsfalles in der Wohngebäudeversicherung der R+V-PrivatPolice schützt den Hausbesitzer (Vermieter) gegen Mietausfall bis zu 18 Monaten. Es wird auch der Schaden ersetzt, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass die von ihm selbst genutzten Räume nicht mehr oder nur noch zum Teil benutzbar sind und infolgedessen andere Räume angemietet werden müssen.
Beispiel
Durch einen Wasserrohrbruch wurden mehrere Räumlichkeiten sowohl eines Mieters, als auch einige selbst genutzte Räume für eine Weile unbewohnbar; der Hausbesitzer erlitt Mietverluste und musste für sich selbst andere Räume anmieten: Über die Wohngebäudeversicherung erhielt er eine Entschädigung, die seine Verluste ausglich.