Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Bevor ein gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherter Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommt, überprüft seine Krankenkasse, ob der Antragsteller pflegebedürftig und damit anspruchsberechtigt ist. Die gesetzlichen Krankenkassen setzen für diese Prüfung die Gutachter des MDK ein. Bundesweit sind über 3.000 Ärzte und Pflegefachkräfte für den MDK tätig. Sie prüfen unter anderem, ob die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und empfehlen die Einstufung in eine der Pflegestufen.
Der MDK ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Krankenkassen und in jedem Bundesland als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert.