Lohnsteuerjahresausgleich
Die Einkommensteuererklärung wurde bisher auch als Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet, sofern es sich bei den Einkünften lediglich um solche aus nichtselbständiger Arbeit handelt.
Der Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Arbeitgeber ist dann berechtigt, die im Ausgleichsjahr einbehaltene Lohnsteuer zu erstatten, sofern sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende Jahreslohnsteuer übersteigt.