Leitungswasser

Leitungswasser im Sinne der Wohngebäudeversicherungsbedingungen ist Wasser, das aus den fest verlegten Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung und den damit verbundenen Schläuchen, den damit fest verbundenen Einrichtungen oder aus deren Wasser führenden Teilen, Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie aus Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen, Sprinkler- oder Berieselungsanlagen, Fußbodenheizungen, Aquarien oder Wasserbetten, Zu- oder Ableitungsrohren, Speichertanks sowie Filtereinrichtungen der Regenwassernutzungsanlage bestimmungswidrig ausgetreten ist. Als Leitungswasser gelten auch Wasserdampf sowie Wärme tragende Flüssigkeiten (z. B. Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel).

Beispiel:
In einem harten Winter froren einige Wasserrohre ein; ein Rohr der Wasserzuleitung zum Badezimmer platzte und beschädigte einen Teil der Auslegeware: Der Schaden ist ersatzpflichtig.