Als gesetzlich Krankenversicherter gibt es keine freie Krankenhauswahl, sondern
- Einweisung in das nächstgelegene Krankenhaus
- Unterbringung im Mehrbettzimmer
- Behandlung durch den Diensthabenden Arzt
Der privat Krankenversicherte kann sich das Krankenhaus aussuchen mit Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmer und
Chefarztbehandlung.