Krankenhausauswahl

Als gesetzlich Krankenversicherter gibt es keine freie Krankenhauswahl, sondern
  • Einweisung in das nächstgelegene Krankenhaus
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer
  • Behandlung durch den Diensthabenden Arzt
Der privat Krankenversicherte kann sich das Krankenhaus aussuchen mit Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung.