Kostenübernahme-Rechtsschutzversicherung
Bis zur Versicherungssumme von 500.000 EUR (Rechtsschutz für Firmenkunden in der Regel 1.000.000 EUR) - zzgl. Strafkaution als Darlehen bis zu 100.000 EUR werden im Schadenfall an Kosten (Vorschüsse) in allen Instanzen z. B. übernommen:
- die gesetzliche Vergütung des eigenen, frei wählbaren Rechtsanwaltes
- die gegnerischen Anwaltskosten im Falle des Unterliegens
- Gerichtskosten
- Zeugengebühren
- Kosten der gerichtlich herangezogenen Sachverständigen
- die Kosten eines Korrespondenzanwaltes in allen Auslandsstreitigkeiten sowie in Inlandsprozessen (außer Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Disziplinar-/Standes-Recht im Inland), wenn der Wohnort des Versicherungsnehmers weiter als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt ist
- Kosten eines/einer technischen Sachverständigen/-organisation für die Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Kosten eines/einer technischen Sachverständigen/-organisation bei Streitigkeiten aus Kauf- und Reparaturverträgen über Motorfahrzeuge zu Lande/Anhänger
- Kosten der Zwangsvollstreckung für die ersten drei Vollstreckungsmaßnahmen je Vollstreckungstitel
- Kosten eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe (im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten)
- Kosten aus Schieds- oder Schlichtungsverfahren
- Reise- und Übernachtungskosten des Versicherungsnehmers zu ausländischen Gerichten, wenn sein Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.