Bei der Förderung der zusätzlichen privaten Eigenvorsorge (Riester-Förderung) wird über die Grundzulage hinaus eine Kinderzulage gezahlt. Zu berücksichtigen ist jedes im Haushalt lebende Kind, für das der Berechtigte Kindergeld erhält.Die Kinderzulage beträgt seit 2008 185 EUR pro Kind.
Für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage sogar 300 EUR pro Kind.
Die Kinderzulage steht den Berechtigten je Kind insgesamt nur einmal zu.
Die Kinderzulage erhält der Zulagenberechtigte, der auch das Kindergeld erhält. Falls man dagegen über Freibeträge vorhandene Kinder steuerlich berücksichtigt und nicht bei der Familienkasse Anträge auf Kindergeld stellt, würde man keine Kinderzulagen erhalten.
Sofern das Einkommen der Kinder über 18 Jahre mehr als 7.680 EUR (ab 2004) beträgt, wird kein Kindergeld mehr gewährt, so dass damit auch die Grundlage für die Kinderzulage entfällt.
Bei Ehepaaren, die die Voraussetzungen des §26Abs.1EStG erfüllen (vgl. Ehegattenregelung) wird die Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet, auf jährlich zu stellenden Antrag beider Eltern alternativ dem Vater.