Neugeborene können rückwirkend zum Tag der Geburt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten (Wartezeiten gelten jedoch in der Pflegezusatzversicherung - Tarif PT) versichert werden, sofern
- mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens 3 Monaten versichert ist,
- die Anmeldung innerhalb von 2 Monaten ab Geburt erfolgt und
- das Kind nicht höher oder umfassender versichert wird (Ausnahme: Tarif A)
-> schriftliche Nachmeldung mit
- Versicherungsnummer, Name und Adresse des Versicherungsnehmers,
- Name, Geschlecht, Geburtsdatum und gewünschten Versicherungsschutz des zu versichernden Kindes
- Ggf. Höhe der Beihilfeansprüche und nach welchen Richtlinien
- In der Vollversicherung der Hinweis, ob die beitragsfreie Mitversicherung in der Pflegepflichtversicherung gegeben ist
Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko ist bei Adoptionen die Vereinbarung eines
Risikozuschlages bis zur einfachen Beitragshöhe zulässig.