Karenzzeit
Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen dem Eintritt eines Versicherungsfalles und dem vertraglich vereinbarten Einsetzen der Leistungspflicht für diesen Versicherungsfall.
Karenzzeit in der Krankentagegeldversicherung
Die Karenzzeit rechnet ab dem Eintritt vollständiger Arbeitsunfähigkeit bei laufender medizinisch notwendiger Heilbehandlung, sie darf nicht kürzer sein als der bestehende Anspruch auf Gehaltsfortzahlung.
Beispiel für die Krankentagegeldversicherung: Wer gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung von 6 Wochen hat, benötigt in der Krankentagegeldversicherung eine Karenzzeit von 6 Wochen, da erst danach die Tagegeldzahlung einsetzen darf. Für Selbstständige oder Personen mit anderem Gehaltsfortzahlungsanspruch sehen Krankentagegeldversicherungen verschiedene andere (längere und kürzere) Karenzzeiten vor.
Karenzzeit in der Pflegetagegeldversicherung
Die Karenzzeit rechnet ab dem Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach einer versicherten Pflegestufe.
Gebräuchlich ist eine Karenzzeit von 91 Tagen, d.h. ein Leistungsanspruch frühestens ab dem 92. Tag nach der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Entsprechendes gilt bei Änderung der Pflegestufe.