Kapitalertragsteuer

Besondere Art der Einkommensteuer. Bestimmte Kapitalerträge unterliegen einem Steuerabzug, den der Schuldner (z. B. die R+V Versicherung) für Rechnung des Gläubigers (Versicherungsnehmer) einbehalten und an das Finanzamt abführen muss. Die entrichteten Steuerbeträge stellen praktisch eine Vorauszahlung dar und werden auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet. Somit kann es zu einer Erstattung aber auch zu einer Nachzahlung kommen.