Jagdhaftpflicht

Die Jagdhaftpflichtversicherung, deren Abschluss auf gesetzlicher Verpflichtung beruht (Jagdschein), umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus jeglicher jagdlicher Betätigung, insbesondere auch aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen. Sie wird Nichtberufsjägern, Jagdaufsehern, Jägern in Ausbildung und Berufsjägern ebenso geboten, wie Tagesjagdscheininhabern.

Beispiel:
Ein Jäger hat kein besonderes Jagdglück und verletzt statt des gejagten "Graukittels" einen Treiber: der Jagdhaftpflichtversicherer muss sich mit den Ersatzansprüchen des verletzten Treibers beschäftigen.