Invalidität
Wenn die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit dauernd beeinträchtigt ist (Invalidität), zahlen wir eine einmalige Kapitalleistung. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Mit dieser Leistung können Sie z.B. notwendige Anschaffungen, bauliche Veränderungen oder Umschulungsmaßnahmen finanzieren.