Höchster förderfähiger Altersvorsorgebeitrag

Jeder Förderberechtigte kann Beiträge (einschließlich der für diesen Zeitraum festgesetzten Zulage) steuerlich als Sonderausgabe geltend machen.

für 2002 und 2003 525 EUR
für 2004 und 2005 1050 EUR
für 2006 und 2007 1575 EUR
Ab 2008 2100 EUR