Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze fällig. Der Höchstbeitrag errechnet sich dann aus der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem geltenden Beitragssatz. Daraus ergibt sich für das Jahr 2008 folgender Höchstbeitrag:
- Beitragsbemessungsgrenze West:
5.300 EUR x 19,9 % = 1.054,70 EUR/Monat
- Beitragsbemessungsgrenze Ost:
4.500 EUR x 19,9 % = 895,50 EUR/Monat