Die private Eigenvorsorge soll gefördert werden. Deshalb erhalten alle
förderberechtigten Anlegerinnen und Anleger seit 2002 eine staatliche Zulage, wenn sie
zusätzlich für ihr Alter vorsorgen. Voraussetzung: Sie schließen
Altersvorsorgeverträge ab, die vom Staat als förderfähig anerkannt wurden,
also zertifiziert sind (Riester-Rente).
Jedem Berechtigten, der den Mindesteigenbeitrag erbracht hat, stehen Zulagen zu. Dabei wird zwischen der
Grundzulage und der Kinderzulage unterschieden.