Glasversicherung (Haushalt)

Es wird Entschädigung geleistet für versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden. Es wird nicht auf bestimmte Ursachen abgestellt, sondern auf das daraus resultierende Ergebnis. Zusätzlich sind die Kosten für eine etwa erforderliche Notverglasung mitgedeckt.

Im Rahmen der Hausratversicherung der R+V-PrivatPolice kann Glasbruch als Zusatzrisiko mitversichert werden. Diese Zusatzdeckung Haushaltsglas beinhaltet innerhalb des Versicherungsortes:
  • Gebäudeverglasung z. B. Glasscheiben von Fenstern etc.
  • Mobiliarverglasung z. B. Spiegel, Glasplatten, Vitrinen
  • Glaskeramikkochflächen (ohne Elektronikbestandteile)
  • Kunststoffe (Scheiben, Platten, Lichtkuppeln)
  • Aquarien, Terrarien
  • künstlerisch bearbeitete Glasscheiben
Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung der R+V-PrivatPolice kann die Gebäudeverglasung in der Zusatzdeckung Gebäudeglas ebenfalls mitversichert werden.

Beispiel:
Die Hausfrau stößt beim Frühjahrsputz mit dem Besenstiel versehentlich in die Fensterscheibe; die Scheibe geht zu Bruch: Der Hausratversicherer bezahlt die Kosten der Neuverglasung.