Gefährdungshaftung

Gefährdungshaftung ist die Haftung ohne Verschulden und die Verantwortlichkeit für einen bestimmten Gefahrenbereich (Betriebsgefahr einer Einrichtung), die durch die Überlegung gerechtfertigt ist, dass derjenige, der gewisse Gefahren setzt, auch für den aus ihnen resultierenden Schaden ohne Rücksicht auf Verschulden aufzukommen hat.
Beispiel:
Gefahrenquellen schafft unter anderem der, der ein Auto fährt, der einen Hund hält oder der einen Öltank besitzt aus dem Öl auslaufen und das Erdreich verschmutzen kann.