Sparerfreibetrag:
Der Gesetzgeber hat zum 1.Januar2007 den Sparerfreibetrag fast halbiert. Für Ledige wurde der Sparerfreibetrag von 1.370
EUR auf 750
EUR herabgesetzt, für Verheiratete von 2.740
EUR auf 1.500
EUR. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen einen Werbungskostenpauschbetrag (für Ledige: 51
EUR; für Verheiratete: 102
EUR) zu berücksichtigen.
Übersteigen die Einkünfte aus Kapitalvermögen den jeweils genannten Frei- und Pauschbetrag, so wird der übersteigende Teil einkommensteuerpflichtig.
Ab 2009 entfällt der Werbungskosten-Pauschbetrag von 51
EUR bzw. 102
EUR sowie der Sparer-Freibetrag von 750
EUR bzw. 1.500
EUR und wird durch einen Sparer-Pauschbetrag
i.H.v. 801
EUR für Ledige und 1.602
EUR für Verheiratete ersetzt. Ein Abzug von tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.
Zur Änderuung der Besteuerung von Kapitaleinkünften ab 2009 s. Stichwort : Abgeltungsteuer (->)
Stand: 01.01.2008