Freibeträge für Kapitaleinkünfte

Sparerfreibetrag:
Der Gesetzgeber hat zum 1.Januar2007 den Sparerfreibetrag fast halbiert. Für Ledige wurde der Sparerfreibetrag von 1.370EUR auf 750EUR herabgesetzt, für Verheiratete von 2.740 EUR auf 1.500EUR. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen einen Werbungskostenpauschbetrag (für Ledige: 51EUR; für Verheiratete: 102EUR) zu berücksichtigen.

Übersteigen die Einkünfte aus Kapitalvermögen den jeweils genannten Frei- und Pauschbetrag, so wird der übersteigende Teil einkommensteuerpflichtig.

Ab 2009 entfällt der Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 EUR bzw. 102 EUR sowie der Sparer-Freibetrag von 750 EUR bzw. 1.500 EUR und wird durch einen Sparer-Pauschbetrag i.H.v. 801 EUR für Ledige und 1.602 EUR für Verheiratete ersetzt. Ein Abzug von tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Zur Änderuung der Besteuerung von Kapitaleinkünften ab 2009 s. Stichwort : Abgeltungsteuer (->) Stand: 01.01.2008