Folgeschaden
Ein Folgeschaden ist ein durch ein Ereignis herbeigeführter mittelbarer Schaden. Versicherte Sachen können sowohl durch unmittelbare Einwirkung eines Schadenereignisses, als auch durch unvermeidliche Folgewirkungen beeinträchtigt werden. In der Hausratversicherung sind alle Schäden gedeckt, die durch die versicherten Gefahren verursacht werden, also auch Folgeschäden.
Beispiel:
Eine wertvolle Ledergarnitur wird durch eindringenden Regen erheblich beschädigt, nachdem durch starke Sturmböen eine Fensterscheibe eingedrückt worden war: Der Hausratversicherer übernimmt die Entschädigung zum Neuwert.