Folgekosten sind finanzielle Belastungen, die während, durch oder nach einem Versicherungsfall für den Versicherungsnehmer entstehen. Die wichtigsten Kosten (
z. B. Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten) werden neben dem eigentlichen Sachschaden (Beschädigung, Zerstörung) bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag vom Gebäudeversicherer übernommen und ergänzen den Versicherungsschutz.
Beispiel:
Bei einem Brand wurde ein Teil des versicherten Gebäudes zerstört. Bevor die Reparatur des beschädigten Hauses beginnen konnte, mussten beschädigte Teile abgerissen und Bauschutt beseitigt werden: Der Gebäudeversicherer ersetzte die Abbruchkosten und die Kosten für das Wegräumen und den Abtransport von Schutt, sowie die Aufwendungen für die Ablagerung.