- für Einzelpersonen
für alle, die ausschließlich fremde Fahrzeuge fahren
- für Unternehmen/Behörden
Wer / was ist versichert:
- Der Versicherungsnehmer
- als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehener Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger
- als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast öffentlicher und privater Verkehrsmittel
- alle in einem Unternehmen/einer Behörde tätigen Kraftfahrer
- als Fahrer von Unternehmensfahrzeugen sowie fremder, nicht auf die Kraftfahrer zugelassener Motorfahrzeuge/ Anhänger im beruflichen Bereich
- als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast öffentlicher und privater Verkehrsmittel im beruflichen Bereich
Wichtig:
Es besteht kein Schadensersatz-Rechtsschutz für Ansprüche im Zusammenhang mit der Beschädigung des benutzten Fahrzeuges. Der bestehende Schadensersatz-Rechtsschutz beinhaltet nur die Ansprüche, die der Versicherungsnehmer/Unternehmenskraftfahrer selbst in eigenem Namen geltend machen kann, wie z. B. Schmerzensgeld, Rentenzahlungen...