Fahrer-Rechtsschutz

  • für Einzelpersonen
  • für alle, die ausschließlich fremde Fahrzeuge fahren

  • für Unternehmen/Behörden

Wer / was ist versichert:

  • Der Versicherungsnehmer

  • - als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehener Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger
    - als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast öffentlicher und privater Verkehrsmittel

  • alle in einem Unternehmen/einer Behörde tätigen Kraftfahrer

  • - als Fahrer von Unternehmensfahrzeugen sowie fremder, nicht auf die Kraftfahrer zugelassener Motorfahrzeuge/ Anhänger im beruflichen Bereich
    - als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast öffentlicher und privater Verkehrsmittel im beruflichen Bereich

Wichtig:
Es besteht kein Schadensersatz-Rechtsschutz für Ansprüche im Zusammenhang mit der Beschädigung des benutzten Fahrzeuges. Der bestehende Schadensersatz-Rechtsschutz beinhaltet nur die Ansprüche, die der Versicherungsnehmer/Unternehmenskraftfahrer selbst in eigenem Namen geltend machen kann, wie z. B. Schmerzensgeld, Rentenzahlungen...