Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind der Gewinn aus meist freiberuflicher Tätigkeit (z.B. als Arzt, Rechtsanwalt, Architekt).
Dazu gehören auch:
- Dividendeneinnahmen, sofern die Aktien zum Betriebsvermögen gehören
- Einkünfte aus Vermietung, sofern das vermietete Objekt zum Betriebsvermögen gehört.
- Einkünfte aus der staatlichen Lotterie, sofern sie nicht zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören
- Einkünfte aus sonstiger, selbständiger Arbeit (z.B als Aufsichtsratsmitglied)
- Der Gewinn, der bei der Veräußerung des Vermögens (oder Teilen des Vermögens) entsteht, das der selbständigen Arbeit dient.