Eigenbeteiligung in der GKV

Prozentuale Zuzahlung:

Grundsätzlich beteiligen sich Versicherte bei allen Leistungen mit einer Zuzahlung von 10 % der Kosten. Die Beteiligungshöchstgrenze liegt bei 10,00 EUR; mindestens sind jedoch 5,00 EUR zuzuzahlen. Liegen die Kosten für eine Leistung unter 5,00 EUR, wird der tatsächliche Preis gezahlt.

Die Zuzahlungen im Einzelnen:
  • Beim Arztbesuch ist eine Praxisgebühr zu entrichten. Das heißt Patienten müssen pro Quartal, bei jeder Erstinanspruchnahme, eine Gebühr von 10,00 EUR zahlen. Sowohl beim Vertragsarzt, Vertragspsychotherapeuten, beim Vertragszahnarzt als auch bei ambulanten Behandlungen im Krankenhaus. Es gibt jedoch Ausnahmen: Bei Überweisung von einem Arzt zu einem Kollegen (Facharzt) wird im gleichen Quartal keine Praxisgebühr fällig. Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennungstermine und Schutzimpfungen sind ebenfalls von der Praxisgebühr ausgenommen. Werden verschiedene Ärzte ohne Überweisung in einem Quartal aufgesucht, muss die Praxisgebühr mehrmals bezahlt werden.
Die Zuzahlung bei Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln beträgt 10 % des Preises. Mindestens werden jedoch 5,00 EUR und maximal 10,00 EUR pro Mittel fällig. Kostet ein Mittel weniger als 5,00 EUR, ist nur der reale Preis zu zahlen. Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Inkontinenz-Artikel), beträgt die Zuzahlung maximal 10,00 EUR pro Monat.
  • Die Zuzahlung bei Heilmitteln (z. B. Massagen, Fango) und häuslicher Krankenpflege setzt sich aus zwei Beträgen zusammen. Zum einen sind 10,00 EUR für das Rezept zu bezahlen; zum anderen 10 % der Kosten der Behandlung (Bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt).
  • Für Fahrkosten beträgt die Zuzahlung jeweils 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5,00 EUR und maximal 10,00 EUR je Fahrt. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten der Fahrt.
  • Bei stationärer Vorsorge oder Rehabilitation beträgt die Zuzahlung 10,00 EUR pro Tag. Sie ist bei Anschlussrehabilitation für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr zu leisten.
  • Bei ambulanter Rehabilitation beträgt die Zuzahlung 10,00 EUR pro Tag. Sie ist bei Anschlussrehabilitation für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr zu leisten. Bei ambulanter Vorsorge kann die Satzung der Kasse einen Kostenzuschuss für Versicherte vorsehen.
  • Bei Krankenhausaufenthalten beträgt die Zuzahlung 10,00 EUR pro Tag. Sie ist für maximal 28 Tage pro Jahr zu leisten.
  • Bei einer Soziotherapie und bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe beträgt die Zuzahlung 10 % der kalendertäglichen Kosten, mindestens 5,00 EUR und maximal 10,00 EUR.