Betriebliche Altersversorgung
Eine betriebliche Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes liegt vor, wenn einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt werden.
Der Arbeitgeber kann die Versorgung selbst durchführen oder auch mit einem rechtlich selbstständigen Versorgungsträger vereinbaren.
Die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung ist sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) oder durch beide gemeinsam möglich.