Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist der Eintritt eines Ereignisses, das die Rechtslage verändert hat, z. B. Beratung
  • ob und wie viel Sie geerbt haben
  • über Berechnung des Pflichtteilsanspruchs
  • zum Unterhalt im Falle einer Trennung
  • über Ihre Rechte und Pflichten als Vormund
Wichtig:
Voraussetzung ist immer eine Änderung der Rechtslage. Eine vorsorgliche Beratung ist nicht versicherbar. Der Rat oder die Auskunft darf nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen.