Beitragsanpassung

Die Kalkulationsgrundlagen zur Beitragsberechnung entstammen aktuellen Statistiken über Höhe und Entwicklung der Gesundheitskosten und über die mit dem Alter steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Die Leistungsausgaben des Versicherers können sich jedoch wegen steigender Heilbehandlungskosten oder einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ändern. Der Versicherer vergleicht daher jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als dem tariflich festgelegten Prozentsatz, werden alle Beiträge dieses Tarifs vom Versicherer überprüft und - soweit erforderlich - mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.

Um die Beitragserhöhungen im Versichertenbestand abzumildern, werden z.T. Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung verwendet und zwar in der Weise, dass sie als Einmalbeitrag der Alterungsrückstellung des angepassten Tarifs zugeführt werden. So wird erreicht, dass die Beitragserhöhung einen bestimmten Prozentsatz bzw. einen bestimmten festen Betrag nicht überschreitet.