Beihilfe
Der Beamte hat aus seinen Dienstbezügen grundsätzlich den gesamten Lebensunterhalt für sich und seine Familie zu decken, einschließlich der durchschnittlichen zu erwartenden Aufwendungen aus Anlass von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen. Bei krankheitsbedingten Belastungen, die das dem Beamten zumutbare finanzielle Ausmaß überschreiten, werden als Teil der Gesamtalimentationen ergänzende Beihilfe gewährt. Die Beihilfen ergänzen also die Eigenvorsorge, die aus laufenden Bezügen zu bestreiten ist.