Bauherrenhaftpflichtversicherung

... schützt gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht als Besitzer des Baugrundstücks und des errichtenden Gebäudes vom Vertragsbeginn bis zur Bezugsfertigkeit des Hauses. Haftpflichtansprüche werden z. B. gestellt, wenn
  • ein spielendes Kind in einen nicht ordnungsgemäß abgedeckten Kanalschacht stürzt
  • ein Passant sich nachts auf dem nicht ausreichend beleuchteten Gehweg an gelagertem Baumaterial verletzt
  • ein Spaziergänger durch ein vom Gerüst fallendes Baumaterial getroffen wird
  • ein Besucher bei der Besichtigung des Rohbaus vom nicht gesicherten Balkon stürzt.
In der Privathaftpflichtversicherung der R+V PrivatPolice ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zu einer Bausumme von 75.000,- EUR beitragsfrei eingeschlossen.