Basel II ist der Kurzname für eine Vereinbarung über international gültige Eigenkapitalvorschriften für die Banken. Basel II beruht auf drei Säulen:
- In Säule I werden Regelungen für die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen formuliert und der bankaufsichtliche Eigenkapitalbegriff festgelegt.
- Säule II regelt das bankaufsichtliche Überprüfungsverfahren.
- Säule III enthält Offenlegungsanforderungen.
Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht